Das Bundes­verfassungsgericht räumt mit einem Mythos auf

Das sog. Parental Alienation Syndrom (PAS) geisterte jahrzehntelang durch die Gerichtsflure. In Sorgerechts- und Umgangsverfahren wurde Elternteilen vorgeworfen sie würden ihre Kinder mutwillig und kindeswohlgefährend dem anderen Elternteil entziehen. 

In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausgeführt, dass das PAS überkommen und fachwissenschaftlich widerlegt wurde. Es kann von daher nicht mehr – alleinige – Entscheidungsgrundlage des Familiengerichts sein. 

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2023
– 1 BvR 1076/23 –

https://www.bverfg.de/e/rk20231117_1bvr107623.html

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